Revizní pracovníci

Zaměstnanecká pojišťovna Škoda

Über uns

Die Zamestnanecka pojistovna Skoda (ZPS) wurde am 15. Oktober 1992 auf Antrag von Skoda, a.s. (jetzt Skoda Auto, a.s.) mit Sitz in Mlada Boleslav gegründet.

Im Laufe der Zeit entwickelte sich das Unternehmen zu einer regionalen Krankenversicherungsgesellschaft mit einem stabilen Kundenstamm und einer starken Bindung an das Gründungsunternehmen Skoda Auto, a.s. Derzeit hat die ZPS ihren Hauptsitz in Mlada Boleslav (Tschechische Republik) und verfügt über mehrere Niederlassungen in der Umgebung.

Seit ihrer Gründung hat sich die ZPS einen guten Ruf erworben, weil sie sich im Rahmen der geltenden Gesetzgebung und des Krankenversicherungsplans intensiv um qualitativ hochwertige Leistungen für ihre Versicherten bemüht. Im Hinblick auf die Gesundheitsfürsorge ihrer Versicherten konzentriert sich die ZPS sowohl auf die Erstattung medizinischer Verfahren als auch auf Gesundheitsprogramme und andere Präventivmaßnahmen, die darauf abzielen, schwere Krankheiten zu verhindern und somit die Gesundheit zu schützen.

Adresse

Zamestnanecka pojistovna Skoda
Husova 302
293 01 Mlada Boleslav

E-Mail und Telefonnummer

zpskoda@zpskoda.cz | +420 326 579 111

Kontaktperson

Mgr. Josef Novotny
E-Mail: novotny@zpskoda.cz
Telefon: +420-326-579-102

30
jähriges Bestehen
3
Mal Tschechische Krankenkasse des Jahres
8444
Gesundheitsdienstleister
144
Tausend Versicherte

FAQ

Welche Art von medizinischer Versorgung wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt?

Zu den medizinischen Leistungen, die in vollem Umfang von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, gehören ambulante und stationäre Behandlungen, Notfallbehandlungen, präventive Behandlungen, Behandlungen in der Apotheke, die Versorgung mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und zahnmedizinischen Produkten, Kurbehandlungen, Behandlungen in professionellen Kindersanatorien und Genesungsheimen, betriebliche Präventivbehandlungen, Krankentransporte (wenn der Gesundheitszustand des Versicherten dies erfordert) und die Erstattung von Reisekosten, gutachterliche Tätigkeiten (nur in gewissem Umfang), Untersuchungen von Verstorbenen und Autopsien.

Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten für bestimmte Verfahren oder medizinische Geräte, die den gesetzlich festgelegten Rahmen überschreiten.

Dazu gehören zum Beispiel bestimmte zahnärztliche Behandlungen, ein Teil der Kurbehandlung und vor allem die Zuzahlung zu einigen Medikamenten. Einige Medikamente werden von den Krankenkassen vollständig bezahlt, während andere teilweise vom Patienten selbst getragen werden. Dennoch muss jede Medikamentengruppe mindestens ein Medikament enthalten, das vollständig von der Krankenkasse bezahlt wird; bei anderen muss der Arzt den Patienten bei der Abholung des Medikaments in der Apotheke im Voraus über seine Zuzahlungspflicht informieren.

Die Kosten für Medikamente und medizinische Geräte im Rahmen einer stationären Behandlung werden in voller Höhe übernommen. Medizinische Leistungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht zuständig ist und die direkt bezahlt werden müssen, sind gesetzlich festgelegt. Dies betrifft zum Beispiel ausgewählte Zahnbehandlungen oder Akupunktur.

Wie schließt man eine Reiseversicherung ab, wenn man ins Ausland reist?

WARUM SOLLTE MAN SICH NICHT NUR AUF DEN EUROPÄISCHEN KRANKENVERSICHERUNGSAUSWEIS (EHIC) VERLASSEN UND EINE REISEKRANKENVERSICHERUNG ABSCHLIEßEN?

Tschechische Versicherte sollten sich bei Reisen ins Ausland nicht nur auf die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) verlassen, denn in den EU-Ländern wird die Zuzahlung für Behandlungen in der Tschechischen Republik später nicht erstattet.

Sie haben keinen Anspruch auf einen kostenlosen Rücktransport in die Tschechische Republik, und für die medizinische Versorgung können sie nur medizinische Einrichtungen nutzen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. Wir bieten eine Auslandsreiseversicherung in Zusammenarbeit mit der Versicherungsgesellschaft Vitalitas pojišťovna, a.s. an. Die Versicherung kann online unter www.vitalitas.cz abgeschlossen werden.

VERSICHERUNG VON KRANKHEITKOSTEN IM AUSLAND

Die Krankheitskosten decken die Kosten für die ärztliche Behandlung, den Krankenhausaufenthalt, falls erforderlich, sowie die Kosten für Medikamente und anderes medizinisches Material, das für die Krankheit oder Verletzung erforderlich ist.
Versicherungssumme: 5 000 000 CZK

Die Versicherung umfasst:

  • Versicherung von Rückführungskosten
  • Unter Repatriierung versteht man die Heimkehr mit einem Ersatztransportmittel: Krankenwagen, Flugzeug oder sogar ein Sonderflug, wenn es nicht möglich ist, das ursprünglich vorgesehene Transportmittel für die Heimkehr zu benutzen. Die Repatriierung umfasst auch die Überführung der sterblichen Überreste bei einem Todesfall im Ausland. 
  • Versicherungssumme: 200 000 CZK*

Versicherung der Kosten für die Entsendung eines Hausmeisters:

  • Wir denken nicht nur an Sie, sondern auch an Ihre Kinder. Deshalb sichern wir die Kosten für die Entsendung einer Betreuungsperson ab. Diese Versicherung deckt die Kosten für die An- und Abreise ins und aus dem Ausland sowie die Kosten für die Unterbringung, wenn Ihr Kind ohne Hilfe im Ausland landet (z. B. wenn ein Kind mit seiner Großmutter reist, die wegen eines plötzlichen Gallenblasenproblems im Ausland im Krankenhaus liegt).
  • Versicherungssumme: 50 000 CZK*

ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNG

Eine Zusatzversicherung kann als Ergänzung zur Versicherung für medizinische Kosten im Ausland abgeschlossen werden. Dadurch werden die Folgen von Schäden, die Sie erleiden könnten, erheblich gemindert.

1. Zusätzliche Sportversicherung
Sie lieben Skifahren, Bergsteigen oder Tauchen? Eine Krankenversicherung kann Ihre Reisen abdecken, aber vergessen Sie nicht die Sportzusatzversicherung! Mit dieser Zusatzversicherung können Sie Ihrer Sportleidenschaft unbesorgt nachgehen.

2. Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden an Leben, Gesundheit oder Eigentum, die die versicherte Person einer dritten Person im Ausland zufügt.

Versicherungssummen: 
10 000 000 CZK* (Verlust von Leben oder Gesundheit)
10.000.000 CZK* (Sachschäden)

3. Zusätzliche Unfallversicherung

Versicherung einer dauerhaften Behinderung aufgrund einer Verletzung

  • Leider führen manche Verletzungen zu dauerhaften Behinderungen. Um Sie in diesen unerwarteten Situationen zu unterstützen, bieten wir Ihnen eine Versicherung für dauerhafte Invalidität an.
  • Versicherungssumme: 200 000 CZK*

Versicherung für Todesfälle infolge von Verletzungen

  • Im schlimmsten Fall führt eine Verletzung zum Tod. In solchen Fällen leisten wir eine einmalige Entschädigung.
  • Versicherungssumme: 100 000 CZK*

4. Reisegepäck-Versicherung

  • Wir haben eine Reisegepäckversicherung für den Fall von Gepäckverlust, -beschädigung oder -diebstahl vorbereitet.
  • Versicherungssumme: 20 000 CZK*

*(die Versicherungssummen gelten für Europa, die Mittelmeerländer und den Rest der Welt).

Tägliche Versicherungsprämie für ZPS-Kunden in Europa und den Mittelmeerländern

0–17: 

  • Krankheitskosten (Grundversicherungsprämie): 10 CZK
  • Zusätzliche Unfallversicherung: + 5 CZK
  • Gesundheitsschäden, Sachschäden: + 5 CZK
  • Reisegepäck-Versicherung: + 5 CZK
  • Sport-Zusatzversicherung: + 10 CZK

18–69

  • Krankheitskosten (Grundversicherungsprämie): 14 CZK
  • Zusätzliche Unfallversicherung: + 5 CZK
  • Gesundheitsschäden, Sachschäden: + 5 CZK
  • Reisegepäck-Versicherung: + 5 CZK
  • Sport-Zusatzversicherung: + 14 CZK

70 und älter

  • Krankheitskosten (Grundversicherungsprämie): 30 CZK
  • Zusätzliche Unfallversicherung: + 5 CZK
  • Gesundheitsschäden, Sachschäden: + 5 CZK
  • Reisegepäck-Versicherung: + 5 CZK
  • Sport-Zusatzversicherung: + 30 CZK

Der Preis für eine Geschäftsreise ist doppelt so hoch wie die Tagesversicherungsprämie.

Tägliche Versicherungsprämie für ZPS-Kunden in der Welt (mit USA / ohne USA)

0–17: 

  • Krankheitskosten (Grundversicherungsprämie): 30/20 CZK
  • Zusätzliche Unfallversicherung: + 5 CZK
  • Gesundheitsschäden, Sachschäden: + 5 CZK
  • Reisegepäck-Versicherung: + 5 CZK
  • Sport-Zusatzversicherung: + 30/20 CZK

18–69

  • Krankheitskosten (Grundversicherungsprämie): 42/28 CZK
  • Zusätzliche Unfallversicherung: + 5 CZK
  • Gesundheitsschäden, Sachschäden: + 5 CZK
  • Reisegepäck-Versicherung: + 5 CZK
  • Sport-Zusatzversicherung: + 42/28 CZK

70 und älter

  • Krankheitskosten (Grundversicherungsprämie): 90/60 CZK
  • Zusätzliche Unfallversicherung: + 5 CZK
  • Gesundheitsschäden, Sachschäden: + 5 CZK
  • Reisegepäck-Versicherung: + 5 CZK
  • Sport-Zusatzversicherung: + 90/60 CZK

Der Preis für eine Geschäftsreise ist doppelt so hoch wie die Tagesversicherungsprämie.

Wie ist die Versicherungsprämie zu zahlen?

Zahlung des Versicherungsbeitrags

  • Über eine von der ZPS ausgestellte Zahlungsanweisung
  • Überweisung auf das Konto der ZPS bei der CNB, a.s.

Durch einen Einzahlungsschein an der Kasse der Bank ČNB, a. s.

Per Banküberweisung von Ihrem Konto

Konto-Nr.:
2092101181/0710

Variables Symbol:
Persönliche Identifikationsnummer

Konstantes Symbol:
558 (bei Überweisungen von Konto zu Konto)
1379 (bei Barzahlung)

Spezifisches Symbol:
230  (für Selbstständige)
240 (für Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen)

Zahlung aus dem Ausland 
CZ67 0710 0000 0020 9210 1181

SWIFT
CNBACZPP

Was muss ich der ZPS melden?

Die Rechte und Pflichten der Versicherten sind im Gesetz Nr. 48/1997 Slg. über die öffentliche Krankenversicherung in seiner geänderten Fassung geregelt.

Der Versicherte ist verpflichtet, der Krankenkasse innerhalb bestimmter Fristen die folgenden Änderungen zu melden:

Verpflichtung, innerhalb von 30 Tagen jede Änderung der

  • Vorname und Nachname
  • Ständiger Wohnsitz
  • Persönliche Identifikationsnummer

Verpflichtung zur Meldung innerhalb von 8 Tagen

1. Geburt eines Kindes

Der Erziehungsberechtigte ist für die Meldepflicht verantwortlich. Das Kind wird Versicherter des Versicherungsträgers, bei dem die Mutter des Kindes am Tag der Geburt des Kindes versichert war.

2. Beginn oder Ende der Zuständigkeit des Staates für die Zahlung der Versicherungsprämie im Namen eines Versicherten in den folgenden Fällen:

  •  
  • Studium (eines unterhaltsberechtigten Kindes)
  • Rentenbezug (Rente, Invalidität, Witwe/Witwer)
  • Anmeldung beim Arbeitsamt
  • Bezug von Krankenversicherungsleistungen aufgrund einer Schutzfrist
  • Mutterschaftsurlaub (Bezug von Elterngeld)
  • Ganztägige, persönliche und regelmäßige Betreuung eines Kindes bis zu 7 Jahren oder von mindestens zwei Kindern bis zu 15 Jahren, auch wenn das Kind in einem Kindergarten (Kindertagesstätte) untergebracht ist und die tägliche Betreuungszeit 4 Stunden nicht übersteigt (die Betreuungsperson, der Vater oder die Mutter dürfen kein Einkommen aus einer abhängigen oder selbständigen Tätigkeit haben)
  • Bezug von Sozialleistungen wegen sozialer Bedürftigkeit (Personen, die fast oder vollständig hilflos sind, und Personen, die sie pflegen, Personen, die ein dauerhaft schwerbehindertes Kind pflegen, das außergewöhnliche Pflege benötigt)
  • Ableistung des Militärdienstes
  • Festnahme oder Freiheitsentzug.

3. Beginn oder Ende der Beitragspflicht des Versicherten

  •  
  • Selbständige - bei einem Wechsel der Krankenkasse ist der neuen Krankenkasse ein Beleg über die Anzahl der im Voraus gezahlten Versicherungsprämien vorzulegen, die anhand einer Bemessungsgrundlage berechnet werden
  • Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen, d. h. Versicherte, die nicht selbständig sind und für die die Versicherungsprämien nicht vom Staat oder einem Arbeitgeber bezahlt werden.

4. Beginn oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern der Arbeitgeber dies nicht bereits getan hat.

Verpflichtung zur Rücksendung der Versicherungskarte an den Krankenversicherer innerhalb von 8 Tagen und zur Meldung der folgenden Fakten

  • Wechsel des Krankenversicherers
  • Langfristiger Aufenthalt im Ausland (gemäß Artikel 8 Absatz 4 des vorgenannten Gesetzes).

Erlöschen des Krankenversicherungsschutzes aus den folgenden Gründen:

  •  
  • Tod der versicherten Person oder deren Todeserklärung
  • Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses einer Person ohne ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik
  • Beendigung des ständigen Aufenthalts in der Tschechischen Republik

Haben Sie nicht gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Kontaktieren Sie uns mit Ihrer Frage. Wir sind von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 15.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 13.00 Uhr für Sie da. 


Kontaktperson:

Mgr. Josef Novotny
E-Mail: novotny@zpskoda.cz
Telefon: +420-326-579-102

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